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   BVerwG, 14.07.1965 - V C 46.65   

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https://dejure.org/1965,261
BVerwG, 14.07.1965 - V C 46.65 (https://dejure.org/1965,261)
BVerwG, Entscheidung vom 14.07.1965 - V C 46.65 (https://dejure.org/1965,261)
BVerwG, Entscheidung vom 14. Juli 1965 - V C 46.65 (https://dejure.org/1965,261)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit einer Nachversicherung für die Zeit als Schutzpolizeibeamter - Anforderungen an die Feststellung der Nachversicherung - Feststellung der fiktiven Nachversicherung im Sinne von § 99 Abs. 1 Allgemeines Kriegsfolgengesetz (AKG) - Entscheidung über die ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 21, 343
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 20.11.1959 - 1 RA 191/57
    Auszug aus BVerwG, 14.07.1965 - V C 46.65
    Gleicher Ansicht ist auch das Bundessozialgericht (BSG 11, 63).
  • BVerwG, 16.01.1964 - II C 29.62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 14.07.1965 - V C 46.65
    Nun wird allerdings für die § 99 AKG ähnelnde Regelung in § 72 G 131 ein doppelspuriger Behördenweg - Versorgungsbehörde, Sozialversicherungsträger - angenommen (Urteil des II. Senats des Bundesverwaltungsgerichtsvom 16. Januar 1964 - BVerwG II C 29.62 - [Buchholz BVerwG 234, § 72 G 131 Nr. 4] und Urteil des VI. Senatsvom 24. August 1964 - BVerwG VI C 172.61 -).
  • BVerwG, 24.08.1964 - VI C 172.61
    Auszug aus BVerwG, 14.07.1965 - V C 46.65
    Nun wird allerdings für die § 99 AKG ähnelnde Regelung in § 72 G 131 ein doppelspuriger Behördenweg - Versorgungsbehörde, Sozialversicherungsträger - angenommen (Urteil des II. Senats des Bundesverwaltungsgerichtsvom 16. Januar 1964 - BVerwG II C 29.62 - [Buchholz BVerwG 234, § 72 G 131 Nr. 4] und Urteil des VI. Senatsvom 24. August 1964 - BVerwG VI C 172.61 -).
  • BVerwG, 30.12.1971 - II B 39.71

    Erteilung einer Bescheinigung über die Nachversicherung für die im Dienste der

    Es kann danach - entgeger dem Beschwerdevorbringen - nicht fraglich sein, daß es dem Willen des Gesetzgebers widerspräche, wenn ein Gericht § 99 AKG auf Personen erstrecken würde, die auf Grund ihrer früheren Beschäftigung im öffentlichen Dienst nicht nachzuversichern waren, wie dies im Berufungsurteil in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 21, 343, [350]) für den Kläger ausgeführt worden ist.

    Nichts anderes kann für die früheren Angehörigen der Schutzpolizei gelten, denen Versorgung nur im Rahmen des Wehrmachtversorgungsgesetzes vom 4. August 1921 (RGBl. I S. 993), das eine Nachversicherung nicht vorsah, gewährt werden durfte (vgl. BVerwGE 21, 343 [351]).

  • BVerwG, 06.10.1965 - VI C 125.62

    Rechtsmittel

    In den Verwaltungsvorschriften zu § 72 G 131 ist demnach sowohl in der ursprünglichen Fassung als auch in der jetzigen Fassung vom 5. Januar 1961 (GMBl. S. 62) ein doppelspuriger Behördenweg vorgeschrieben, der dann auch zu einem doppelspurigen Rechtsweg führt (vgl. hierzu auch das Urteil des V. Senats vom 14. Juli 1965 - BVerwG V C 46.65 -).

    Der V. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat allerdings zu der dem § 72 G 131 ähnlichen Regelung des § 99 des Allgemeinen Kriegsfolgengesetzes vom 5. November 1957 (BGBl. I S. 1747) - AKG - entschieden, daß nach dieser Regelung die Versorgungsdienststelle nicht nur für die Feststellung der dienstrechtlichen, sondern auch der sozialversicherungsrechtlichen Voraussetzungen zuständig ist (vgl. Urteile vom 14. Juli 1965 - BVerwG V C 46.65 -, BVerwG V C 47.65 und BVerwG V C 48.65).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 30.11.2001 - 10 A 10109/01
    Denn im Gegensatz zur Nachversicherung nach § 72 G 131 (vgl. dazu: BVerwGE 23, 184) trifft die Feststellung der fiktiven Nachversicherung nach § 99 Abs. 1 AKG die zuständige Versorgungsdienststelle allein; sie entscheidet auch über die sozialversicherungsrechtlichen Fragen (vgl. BVerwGE 21, 343).

    Ein derartiger Fall liegt hier indessen nicht vor, zumal in § 99 Abs. 9 AKG - anders als nach Nr. 2 der Verwaltungsvorschriften zu den §§ 72 bis 74 G 131 - keine Aufteilung der behördlichen Zuständigkeiten vorgeschrieben ist (vgl. BVerwGE 21, 343).

  • BSG, 12.09.1991 - 5 RJ 49/90

    Zeitlicher Anwendungsbereich der Neufassung des § 99 Abs. 1 S. 1 AKG

    Die Vorschrift bezweckt einen Ausgleich dafür, daß diese Rechtsträger ihre Pflicht zur Nachversicherung gegenüber ihren früheren vor dem 8. Mai 1945 bei ihnen ausgeschiedenen Angehörigen nicht mehr erfüllen können (BVerwGE 21, 343, 349, 350).
  • BVerwG, 18.04.1985 - 3 C 2.84

    Einordnung der gerichtlichen Feststellung einer fiktiven Nachversicherungspflicht

    Die danach zuständige Versorgungsdienststelle hat bei der von ihr nach § 99 Abs. 1 AKG zu treffenden Feststellung auch über die sozialversicherungsrechtlichen Streitfragen mit zu entscheiden (ständige Rechtsprechung, vgl. Urteile vom 14. Juli 1965 - BVerwG 5 C 46.65 - <BVerwGE 21, 343>, vom 14. Juli 1965 - BVerwG 5 C 48.65 - , vom 12. Januar 1966 - BVerwG 5 C 67.64 - <BVerwGE 23, 127> und vom 24. August 1972 - BVerwG 5 C 28.71 - <BVerwGE 40, 303>).
  • BSG, 21.06.1989 - 1 RA 43/87

    Anrechnung des Kriegsdienstes als Ersatzzeit bei Recht zur Nachversicherung

    Es müssen also die Voraussetzungen für eine Nachversicherung nach damaligem Recht bereits erfüllt gewesen sein bzw eine Nachversicherungsschuld bereits bestanden haben (vgl BVerwGE 21, 343, 349 f).
  • BSG, 17.11.1987 - 5b RJ 98/86

    Wehrdienst - Anrechung - Ersatzzeit - Freiwilliges Längerdienen - 8. Mai 1945

    Zu dem durch 5 99 AKG begründeten Anspruch hat das Bundesver- waltungsgericht (BVerwG) entschieden (vgl Urteil vom 1U. Juli % 1965 in BVerwGE 21, 343, 350), die Vorschrift bezwecke einen Ausgleich für Verpflichtungen, die das Deutsche Reich oder die anderen in $ 1 Abs. 1 AKG genannten Rechtsträger gegenüber ihren früheren, vor dem 8. Mai 1945 ausgeschiedenen Angehörigen des öffentlichen Dienstes nicht mehr erfüllen könnten.
  • BVerwG, 24.08.1972 - V C 28.71

    Versorgungsbezüge eines Soldaten

    Daß der Rechtsweg auch hinsichtlich der versicherungsrechtlichen Frage gegeben ist, wie die Vorinstanzen zutreffend dargelegt haben, entspricht der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 21, 343).
  • BVerwG, 14.06.1966 - II C 31.64

    Der von dem Gesetz zu Art. 131 GG (G 131) erfasste Personenkreis -

    Zu der Frage der Nachversicherung von früheren Polizeibeamten, die - wie der Kläger - nach § 1 Buchst. b des Reichsgesetzes über die Schutzpolizei der Länder vom 17. Juli 1922 (RGBl. I S. 597) -SchPG- zugleich Schutzpolizeibeamte im Sinne dieses Gesetzes waren, hat schon der V. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in einem Urteil vom 14. Juli 1965 (BVerwGE 21, 343 [350]) ausgeführt:.
  • BVerwG, 28.07.1965 - V C 70.65

    Versetzung eines Beamten in den Ruhestand auf Grund des Gesetzes zur

    Sie entscheidet vielmehr auch über die nachversicherungsrechtlichen Fragen allein (Urteile des erkennenden Senats vom 14. Juli 1965 - BVerwG V C 46.65, BVerwG V C 47.65 und BVerwG V C 48.65 -).
  • BVerwG, 09.11.1966 - V C 71.65

    Wahrnehmung einer Assistentenstelle im Beamtenverhältnis auf Widerruf - Fiktiven

  • BAG, 16.09.1974 - 3 AZR 255/73

    Öffentlicher Dienst - Früherer Arbeitnehmer - Fiktive Nachversicherung - Gerichte

  • BVerwG, 30.01.1969 - II B 34.68

    Bestimmung der zuständigen Behörde hinsichtlich einer Feststellung der

  • BVerwG, 09.11.1966 - V C 193.65

    Bescheinigung über die Nachversicherung von Dienstzeiten eines verstorbenen

  • BVerwG, 29.12.1965 - V B 190.65

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 12.01.1966 - V C 61.64

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 14.07.1965 - V C 49.65

    Feststellung einer fiktiven Nachversicherung durch die zuständige

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